Wie sieht der Ablauf unseres Schadenmanagements aus?
Unsere Arbeitsweise:
- Unser Expertenwissen bietet Ihnen ein exzellentes, auf höchstem Niveau basierendes und rechtssicheres Kfz-Sachverständigengutachten zur Schadensabwicklung. Weiterhin gewährleisten wir aus einer Hand alle notwendigen Kfz-Services, um jegliche Vermögensnachteile zu beseitigen und den Zustand vor Schadeneintritt für Sie herzustellen.
- Wir versuchen für Sie ein umfassendes Serviceangebot bereitzuhalten. Das beinhaltetet für uns nicht nur eine 24-Stunden-Auftragsannahme, sondern für Sie auch eine vollkommen flexible Auftragsannahme, die per Handy, Telefon, Fax, WhatsApp, SMS oder E-Mail erfolgen kann.
- Kfz-Haftpflichtschaden: Zur vollständigen Datenerhebung, brauchen wir von Ihnen ein Personalausweis, Fahrzeugschein und gegebenenfalls das Scheckheft des Fahrzeugs, Schadentag, Schadenort und vom Schädiger mindestens den Namen und das Kennzeichen.
- Privater-Haftpflichtschaden: Zur vollständigen Datenerhebung, brauchen wir von Ihnen ein Personalausweis, Fahrzeugschein und gegebenenfalls das Scheckheft des Fahrzeugs, Schadentag, Schadenort und vom Schädiger mindestens den Namen und die Versicherung sowie Versicherungsnummer.
- Für eventuell notwendige weiterführende Ermittlungsverfahren, brauchen wir von Ihnen die Fahrzeugmarke und Fahrzeugtyp sowie Fahrzeugfarbe oder die Fahrzeugidentifikationsnummer, idealerweise den Fahrzeugschein des Schädigerfahrzeugs.
- Eine kostenlose Beratung, ein kostenloser Vor-Ort-Service im Vorhinein und eine ständige Erreichbarkeit bis hin zur endgültigen Abwicklung Ihres Schadenfalles inkl. Ausfüllhilfen von Fragebögen für Anspruchsteller gehören zu unserem Kundenservice.
- Wir unterstützen und repräsentieren letztendlich nur Ihre Anliegen während der schadenersatzrechtlichen Regulierungsabwicklung zwischen Ihnen und der gegnerischen Versicherung.
- Wir greifen auf unsere umfangreiche Berufspraxis zurück und kooperieren mit Rechtsanwaltskanzleien und Fachwerkstätten, um Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
- Wir ermitteln für Sie alle notwendigen schadenregulierungsrelevanten Kontaktdaten der zuständigen Schadenregulierungsgesellschaft oder schadenregulierungsbeauftragte Versicherungsvertreter in Deutschland.
- Bei nicht eindeutiger Schuldfrage oder auslandsversicherten Schadensfällen wird ein Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie hinzugezogen, um alle Risiken für Sie auszuschließen.
- Gerne übernehmen wir für Sie auch die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung.
Unsere ganzheitliche Kundenbetreuung:
- Im Zusammenhang unserer ganzheitlichen Kundenbetreuung, können wir Ihnen bei Bedarf eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und voll ausgerüstete Fachwerkstatt zur Durchsetzung Ihrer schadenersatzrechtlichen Ansprüche und fachmännischen Reparaturdurchführung anbieten.
- Bei Bedarf benennen wir Ihnen auch einen Versichrungsombudsmann einer Verbraucherschlichtungsstelle (kostenfrei) zur außergerichtlichen Schlichtung, wenn es um Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten (Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung, usw.) der eigenen Versicherung oder des Versicherungsvermittlers geht.
- Bei außerbetrieb gesetzten und somit nicht mehr versicherten Fahrzeugen die aber trotzdem im Straßenverkehr geführt werden, gestohlene Fahrzeuge (Diebstahlfahrzeuge), Fahrerfluchtfahrzeuge ohne Ermittlungsaussichten, ermitteln wir für Sie sogar bei derartig komplexen Haftungsfällen die zuständige Haftungsstelle, der für Ihren Schadenersatzanspruch aufkommt. Weiterhin ermitteln wir für Sie sogar bei geschützten oder gesperrten Fahrzeugkennzeichen, wie von Diplomaten, Angehöriger der amerikanischen Streitkräfte und Fahrzeuge aus einem Bundesbereich (Polizei mit Wechselkennzeichen, etc.) die zuständige Haftungsstelle.
Gibt es eine gesetzliche Zahlungsfrist seitens der gegnerischen Versicherung bei der Schadensregulierung?
- Eine gesetzliche Zahlungsfrist gibt es nicht, es hängt stark von der Regulierungspraxis der jeweiligen gegnerischen Versicherung ab.
- Weiterhin hängt es auch davon ab, wie viele Verkehrsunfälle oder Schadensfälle zu einem bestimmten Zeitraum bearbeitet werden müssen.
- In der Regel sollte man der gegnerischen Versicherung eine Bearbeitungsfrist von etwa vier bis sechs Wochen anrechnen.
- Zur Beschleunigung des Regulierungsprozesses empfiehlt es sich, zur Schadensabwicklung einen Rechtsanwalt zu beauftragen.