Wann wird ein erweiterter Kfz-Kostenvoranschlag erstellt?
- Bei einer Schadenhöhe unter 750 Euro brutto (inkl. MwSt.) wird ein Kfz-Kurzgutachten erstellt, da die gegnerische Versicherung im Bagatellschadenfall nur die Kosten für ein Kurzgutachten übernehmen.
- Falls der Schaden die gesetzliche Bagatellschadengrenze von 750 Euro brutto (inkl. MwSt.) ereicht, wird ein vollwertiges Kfz-Gutachten erstellt, da die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen muß.
- Ein Kfz-Kurzgutachten gilt als erweiterter Kostenvoranschlag, da auch Lichtbilder vom Unfall- oder Schadenbereich dokumentiert und die Reparaturdauer für die Nutzungsausfallentschädigung bestimmt wird.
Welche Aufgabe und Risiken hat ein versicherungsseitig aufgeforderter klassischer Kfz-Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt?
- In erster Linie versucht die gegnerische Versicherung den Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens aus der Schadensregulierung raus zu halten, um die gesamte Schadenabwicklung zu bestimmen.
- Die primäre Absicht liegt darin, daß die gegnerische Versicherung auf Kosten des Geschädigten Geld einsparen möchte.
- Ein Kostenvoranschlag ist nur eine unverbindliche und grobe Einschätzung der möglicherweise anfallenden Wiederherstellungskosten Ihres Fahrzeuges.
- Im Übrigen ist ein Kostenvoranschlag kein rechtskräftiges Beweismittel vor Gericht, da keine Lichtbilddokumentation zur Beweisführung zugrunde liegt.
- Sie sollten vor allem auch wissen, daß Sie die Kosten für ein Kostenvoranschlag selber zu tragen haben, da die gegnerische Versicherung diese Kosten nicht für Sie übernimmt.
- Weiterhin ist zu erwähnen, daß Sie wenn das Fahrzeug über 3 Jahre und nicht markengebunden scheckheftgepflegt ist Kürzungen erleiden werden, somit lohnt sich der Gang zur Fachwerkstatt der Marke selbst nicht.
- Ein solcher Kostenvoranschlag verbirgt für Sie weitgreifende Rechts- und Vermögensverluste.