Möchten Sie sich vor der Kürzungspolitik der gegnerischen Versicherung schützen?
Rechtsverstoß durch rechtswidrige Kürzungen der gegnerischen Versicherung:
- Es liegt in Ihrem Interesse uns in Kenntnis zu setzen, falls die gegnerische Versicherung vorsätzlich aufgrund von inhaltlichen Angriffen oder durch Prüfberichte von Kürzungsunternehmen, wie die der DEKRA, ControlExpert, HP Claims Controling, SSH, SSV, Eucon, KRUG und andere oder durch Gegengutachten über externe Kfz-Sachverständigen Büro’s Ihre Schadenersatzansprüche rechtswidrig kürzt.
- In solchen Fällen dient die gutachterliche (technische) Stellungnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rückforderung aller technisch zu unrecht gekürzten Gutachtenpositionen.
Versicherungsseitige Kürzungsvorgaben an Kürzungsunternehmen:
- Derartige Prüfberichte, wie die der DEKRA, ControlExpert, HP Claims Controling, SSH, SSV, Eucon, KRUG und andere oder Gegengutachten durch externe Kfz-Sachverständigen Büro’s haben abrechnungstechnisch keine Relevanz, da solche Kürzungen nur auf versicherungsseitige Kürzungsvorgaben basieren.
- Es werden lediglich Kürzungen anhand von Akteneinsicht getroffen. Aufgrund fehlender reeller Besichtigungsbedingungen eines qualifizierten Kfz-Sachverständigen, um das Fahrzeug in Augenscheinnahme zu nehmen, besitzt die gegnerische Versicherung keine Berechtigung zur Kürzung.