Welche Arten der gibt es?
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Betriebs-Haftpflichtversicherung
Sind Sie als Schadenbetroffener/Geschädigter unschuldig?
- Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen.
- Kraft Gesetz tritt die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeuges an die Stelle Ihres Versicherungsnehmers und kommt sogar für die Schadenersatzansprüche bei Diebstählen auf.
- Das gleiche gilt sogar auch für Beschädigungen mit Einkaufswagen (auf dem Parkplatz) an Ihrem Fahrzeug beim be- und entladen, sofern der Versicherungsnehmer dies in der Versicherungspolice abgeschlossen hat.
- Als Geschädigter droht Ihnen kein Kostenrisiko, sie gefährden nicht Ihre(n) Schadenfreiheitsrabatte(e) und müssen auch keine Befürchtung bezüglich einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse haben.
- Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden, sind Sie gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung weisungsgebend, d.h. die Gegenseite muß Ihren Anweisungen Folge leisten, da Sie „Herr des Restitutionsgeschehens“ sind.
- Der Geschädigte kann gegenüber dem Schadenverursacher das Wahlrecht ausüben, ob der Schadenersatz durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder durch den dazu erforderlichen Geldbetrag erfolgen soll.
- Sämtliche Kosten, Sach- und Personenschäden die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schadenereignis erforderlich sind, werden dem Schaden angerechnet und ersetzt, jedoch müssen grundsätzlich jegliche Schadenersatzanforderungen belegt werden.
Hierzu gehören:
- Kfz-Sachverständigen-/Gutachterkosten
- Rechtsanwaltskosten
- Reparaturkosten
- Merkantile (wirtschaftliche) Wertminderung
- Abschleppkosten
- Entsorgungskosten
- Anmelde- und Abmeldekosten
- Ersatzfahrzeug
- Nutzungsausfallentschädigung/Vorhaltekosten
- Heilbehandlungskosten (stationär und ambulant)
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungskosten (Verdienstausfall)
- Standkosten
- Kosten für Besuche naher Angehöriger
- Schockschaden