Kaskoschäden


KFZ Gutachter Frankfurt am Main - Gutachten

 

Welche Arten der Kaskoversicherung gibt es?

  • Kfz-Teilkaskoversicherung
  • Kfz-Vollkaskoversicherung mit oder ohne GAP-Deckung (Differenzdeckung)

 

Sind Sie der Schadenverursacher oder am Schaden mit verschuldet?

  • Der Kfz-Kaskoversicherung liegt ein Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen zugrunde.
  • Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und dient im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung zur Absicherung des eigenen Fahrzeugs gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.
  • Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung (Wetter-, Steinschlag-, Wild-, Tierbiss- und Insektenbissschäden mit oder ohne Folgeschäden) sowie Kfz-Vollkaskoversicherung (Diebstahl, Wandalismus und Selbstverschuldung) wird Ihr Verlust oder Schaden von Ihrer Versicherung reguliert. Bei einer Selbstverschuldung ist Ihre Versicherung weisungsgebend, d.h. Sie müssen den Anweisungen (Kfz-Kostenvoranschlag oder -Sachverständigengutachten) Ihrer Versicherung dann Folge leisten, in der Regel werden nur die reinen Sachschäden (Reparaturkosten) erstattet.
  • Problematisch wird es dann, wenn es ohne eine eingetragene Betriebserlaubnis (ABE) durch Umbaumaßnahmen (z.B. Spurverbreiterung) zu einem Schadenereignis kommt. Weiterhin ist bei einem Wildschaden zu beachten, daß Sie sich gegenüber Ihrer eigenen Versicherung in der Beweispflicht befinden. Sie sollten unbedingt Fotos zur Beweisführung vom kollidierten Wild (im toten oder lebendigen Zustand) und Wildspuren am Schadenbereich machen und die Polizei und oder einen Förster zur Unfallstelle hinzuziehen, um alle notwendigen Beweismittel bereitstellen zu können. Weiterhin wird es auch bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen ohne einer GAP-Deckung problematisch. Bei gehobenen Mittelklassefahrzeugen empfiehlt sich eine GAP-Deckung, um bei einem Totalschadenfall die Lücke zwischen dem Schadenersatzanspruch (WBW-RW) und der restliche Ablösesumme aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag auszugleichen.
  • Wenn Sie Ihre selbst verschuldete Beschädigung über Ihre eigene Versicherung abrechnen lassen wollen und über kein(e) Schadenfreiheitsrabatt(e) (Rabattschutz) besitzen, droht Ihnen ein Kostenrisiko, da Sie mit einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu rechnen haben, außer Sie zahlen die entstandenen Kosten Ihrer Versicherung zurück (Schadenrückkauf). Falls Ihrem Kfz-Kaskovertrag eine Kfz-Werkstattbindung zugrunde liegt, wird Ihre eigene Versicherung Ihnen eine Vertragswerkstatt vorgeben, in der Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug dann zur Einholung eines Kfz-Kostenvoranschlages fahren müssen, wenn Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder sich fiktiv auszahlen lassen wollen. Sie sollten weiterhin wissen, daß wenn sich die Schadenhöhe über 2000 € belaufen sollte, Ihre Versicherung dann Ihren „Haussachverständigen“ (externe Kooperation) zur Begutachtung beauftragen wird. Bei einer Kfz-Werkstattbindung verfügen Sie über kein Recht, eine freie oder markengebundene Fachwerkstatt aufzusuchen.

Folgende Leistungen sind von der Übernahme üblicherweise ausgeschlossen:

  • Merkantile (wirtschaftliche) Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagen (Ersatzfahrzeug)

 

Sind Sie mit dem Ergebnis des Kostenvoranschlages oder Gutachtens unzufrieden?

  • Falls Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sein sollten und vorhaben einen freien, unabhängigen und unparteiischen Kfz-Sachverständigen zu bestellen, empfehlen wir Ihnen unbedingt dieses Vorhaben mit einer versicherungsseitigen Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung abzuklären. Hierdurch bleiben Sie dann nicht auf den Kosten sitzen und befinden sich auf der sicheren Seite.

 

Sie möchten einen freien, unabhängigen und unparteiischen Kfz-Sachverständigen zur Kfz-Begutachtung haben?

  • Sofern Sie laut Versicherungsvertrag (Police) eine Sondervereinbarung (Klausel) für den Anspruch auf einen freien, unabhängigen und unparteiischen Kfz-Sachverständigen besitzen, dürfen Sie problemlos einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl bestellen.
  • Falls Ihrem Vertrag keine Sondervereinbarung (Klausel) zugrunde liegt, sollten Sie Ihre Absicht mit Ihrer Versicherungsgesellschaft im Vorfeld abklären. Falls Sie kulanterweise ein Zuspruch erhalten, sollten Sie sich zur Absicherung bei Möglichkeit eine schriftliche Bestätigung zur Kostenübernahme aushändigen lassen, um später nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.