Sie möchten Ihre wirtschaftlichen Interessen absichern?
Fortlaufende Sicherung der Schadenersatzansprüche:
- Falls das zuvor betroffene Bauteil nicht als Neuteil in Ansatz gebracht wurde und das Bauteil somit instandgesetzt wurde, haben Sie folglich nach durchgeführter Instandsetzung Anspruch auf das Bauteil und die Lackierung.
- Falls das zuvor betroffene Bauteil als Neuteil in Ansatz gebracht wurde, aber das Bauteil nur instandgesetzt wurde, haben Sie folglich auch kein Anspruch auf das Bauteil selbst, somit lediglich nur auf die Lackierung.
- Handeln Sie bevor ein weiterer Verkehrsunfall oder Schadenfall auf den gleichen zuvor betroffenen Schadenbereich trifft oder schneidet, mit der Reparaturbestätigung zwecks Beweismittel, bestehen somit weiterhin bauteilbezogene schadenersatzrechtliche Ansprüche.
- Bei Abrechnungen auf Grundlage des Kfz-Sachverständigengutachtens (fiktive Abrechnung), sollten Sie sich vor späteren Haftungsfallen absichern. Ein fiktiv abgerechneter Fall, ist bereits ein Kriterium für ein Eintrag in die schwarzen Liste („Schufaeintrag“) der gegnerischen Versicherung.
- Die gegnerische Versicherung verfügt über ein versicherungsübergreifendes Hinweis- und Informationssystem (HIS), um Einblick in die Schadenshistorie eines Fahrzeuges zu haben. Nicht selten wird der Standpunkt vertreten, dass der „fiktiv abgerechnete“ Schaden zuvor nicht behoben wurde und daher durch den neuen Verkehrsunfall oder Schadenfall gar kein neuer Schaden oder eine Schadenserweiterung entstanden sei, bestenfalls wird der Altschaden in Abzug gebracht.
Einholung einer Nutzungsausfallentschädigung:
- Mit der von uns erstellten Reparaturbestätigung fordern Sie eine Nutzungsausfgallentschädigung gemäß der Reparaturdauer im Kfz-Sachverständigengutachten bei der gegnerischen Versicherung ein.
Wie sieht es mit der Kostenübernahme aus?
Reparaturdurchführung in einer Fachwerkstatt:
- Falls Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lassen haben, aber die Reparaturkostenrechnung nicht gefunden werden kann und nicht erneut ausgestellt werden kann, wird zwecks Beweismittel, eine Reparaturbestätigung empfohlen.
- Bei fiktiver Abrechnung müssen derartige Dienstleistungen vom Geschädigten (Auftraggeber) vorzeitig getragen werden, bei Vorsteuerabzugsberechtigung können diese Sachverständigenkosten steuerlich abgesetzt werden. Im Fall einer konkreten Abrechnung, werden die Sachverständigenkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Reparaturdurchführung in Eigenregie:
- Im Fall einer Eigenreparatur, empfehlen wir Ihnen zwecks Beweismittel, eine Reparaturbestätigung erstellen zu lassen. Laut Urteil AZ.: 4 C 712/13 muss die gegnerische Versicherung die Kosten für eine Reparaturbestätigung übernehmen.
Versicherungsseitige Aufforderung:
- Falls die gegnerische Versicherung Sie auffordern sollte eine Reparaturbestätigung einzuholen, werden die Kosten für die Erstellung der Reparaturbestätigung versicherungsseitig getragen.