Verfahrenskosten


KFZ Gutachter Frankfurt am Main

 

Sachverständigenkosten

 

Vorzeitiger Zahlungsverkehr:

  • Der vorzeitige Zahlungsverkehr wird durch eine Abrechnungsstelle für Sachverständige mittels Abtretungsvereinbarung vorfinanziert (abgewickelt). Hierdurch wird der geschädigte Anspruchssteller (Auftraggeber) nicht weiterhin durch eine vorzeitige Anzahlung oder Vorauszahlung zusätzlich belastet.
  • Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gemäß § 249 BGB werden die Sachverständigenkosten für ein Kfz-Gutachten sowie Kfz-Kurzgutachten (erweiterter Kfz-Kostenvoranschlag) bei Bagatellschäden gemäß BGH VI ZR 365/03 von der gegnerischen Versicherung übernommen und an die Abrechnungsstelle für Sachverständige gezahlt, sofern von Ihnen keine Verschuldung (eindeutige Haftung) ausgeht.

Haftungskonstellationen (Haftungsquotelung und Haftungsablehnungen): 

  • Falls eine angebliche oder tatsächliche Mitverschuldung (Teilschuld) vorliegt, erfolgt eine Haftungsquotelung und die gegnerische Versicherung übernimmt dann nur die Sachverständigenkosten in Höhe der prozentuellen Mitverschuldungsquote des eigenen Versicherungsnehmers. Die restlichen Sachverständigenkosten sind dann vom Anspruchssteller (Auftraggeber) an die Abrechnungsstelle für Sachverständige bzw. Sachverständigen gemäß Werkvertrag (nebst Abtretungsvereinbarung und Zahlungshinweisung) zu zahlen.
  • Falls eine angebliche oder tatsächliche Hauptverschuldung (Hauptschuld) vorliegt, erfolgt somit eine Haftungsablehnung und die gegnerische Versicherung übernimmt dann keine Sachverständigenkosten. Die vollen Sachverständigenkosten sind dann vom Anspruchssteller (Auftraggeber) an die Abrechnungsstelle für Sachverständige bzw. Sachverständigen gemäß Werkvertrag (nebst Abtretungsvereinbarung und Zahlungshinweisung) zu zahlen.
  • Falls eine Beteiligungsablehnung des Gegners vorliegt, erfolgt somit eine Haftungsablehnung und die gegnerische Versicherung übernimmt dann keine Sachverständigenkosten. Die vollen Sachverständigenkosten sind dann vom Anspruchssteller (Auftraggeber) an die Abrechnungsstelle für Sachverständige bzw. Sachverständigen gemäß Werkvertrag (nebst Abtretungsvereinbarung und Zahlungshinweisung) zu zahlen.

Rückabtretung zur Einleitung juristischer Schritte gegen fehlerhafte Abrechnungen:

  • Die Abrechnungsstelle für Sachverständige ist nach abgetretenem Recht, der rechtmäßige Inhaber der Rechnung für die Sachverständigenkosten. Nach Rückzahlung der Sachverständigenkosten an die Abrechnungsstelle für Sachverständige, erhält der Geschädigte eine Zahlungsbestätigung und bei bedarf (über uns) eine schuldbefreiende Rückabtretung des Kostenanspruchs zur Herstellung der AktivlegitimationDiese Rückabtretung berechtigt den Geschädigten dann im eigenen Namen juristische Schritte gegen die fehlerhafte Abrechnung der gegnerischen Versicherung einzuleiten.

Rechtsverstoß durch rechtswidrige Rechnungskürzungen oder Rechnungsablehnungen:

  • Nach herrschender Rechtssprechung, sind die Sachverständigenkosten neben den eigentlichen Sachschäden, eine feste Schadenersatzposition der zu erstattenden Gesamtschadenersatzansprüche des Geschädigten.
  • Die gegnerische Versicherung versucht nicht selten, trotz klarer Sach- und Rechtslage die Sachverständigenkosten vorsätzlich rechtswidrig (ohne Gesetzesgrundlage) zu kürzen oder abzulehnen, um die Rechtsverfolgungskosten auf Kosten des Geschädigten einzusparen.
  • Falls die gegnerische Versicherung nach ihrer eigenen Rechtsauffassung, willkürlich und ohne die technischen sowie rechtlichen Gegebenheiten zu beachten, die Sachverständigenkosten kürzt oder ablehnt, hat dies Vermögensnachteile zur Folge, da der Anspruchssteller (Auftraggeber) die gekürzten oder abgelehnten Sachverständigenkosten an die Abrechnungsstelle für Sachverständige bzw. Sachverständigen zu zahlen hat.
  • Sie als Geschädigter, müssen dann über einen juristischen Vertreter (Rechtsanwalt), die rechtswidrig gekürzten oder abgelehnten Sachverständigenkosten wegen Rechtsverstoß eintreiben. Die Sachverständigenkosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruches erforderlich und zweckmäßig ist. Bei den gekürzten oder abgelehnten Sachverständigenkosten handelt es sich um notwendige Rechtsverfolgungskosten und damit um Schadensersatzpositionen des Geschädigten.

 

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

 

Haftungskonstellationen und Kfz-Rechtsschutz

  • Die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten hat die gegnerische Versicherung grundsätzlich zu tragen, sofern von Ihnen keine Verschuldung (eindeutige Haftung) ausgeht. 
  • Falls eine angebliche oder tatsächliche Mitverschuldung (Teilschuld) vorliegt, erfolgt eine Haftungsquotelung und die gegnerische Versicherung übernimmt dann nur die Rechtsanwaltskosten in Höhe der prozentuellen Mitverschuldungsquote des eigenen Versicherungsnehmers. Die restlichen Rechtsanwaltskosten sind dann vom Anspruchsteller (Mandanten) an den Rechtsanwalt zu zahlen, sofern keine greifende Verkehrsrechtsschutz existiert.
  • Falls eine angebliche oder tatsächliche Hauptverschuldung (Hauptschuld) vorliegt, erfolgt somit eine Haftungsablehnung und die gegnerische Versicherung übernimmt dann keine Rechtsanwaltskosten. Die vollen Rechtsanwaltskosten sind dann vom Anspruchsteller (Mandanten) an den Rechtsanwalt zu zahlen, sofern keine greifende Verkehrsrechtsschutz existiert.
  • Falls eine Beteiligungsablehnung des Gegners vorliegt, erfolgt somit eine Haftungsablehnung und die gegnerische Versicherung übernimmt dann keine Rechtsanwaltskosten. Die vollen Rechtsanwaltskosten sind dann vom Anspruchssteller (Mandanten) an den Rechtsanwalt zu zahlen, sofern keine greifende Verkehrsrechtsschutz existiert.

Prozessverfahren und Kfz-Rechtsschutz

  • Falls rechtswidrige Kürzungen und/oder Ablehnungen (Sachverständigenkosten und/oder -gutachten), Verschuldungsvorwürfe (Mitverschuldung oder Hauptverschuldung) oder Beteiligungsablehnungen vorliegen, ist es in Ihrem eigenen Interesse eine bereits laufende Verkehrsrechtsschutz zu haben, der die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Fall eines notwendigen Prozessverfahrens trägt.
  • Falls keine Verkehrsrechtsschutz existiert, Sie aber ein geringfügiges Einkommen oder einkommensloses Verhältnis haben sollten, bietet der Staat beim örtlichen Amtsgericht eine Rechtsberatungs- und Prozesskostenhilfe an.

Kfz-Rechtsschutz

  • Die Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht dient dazu, um die Kosten für Ihren Anwalt, Anwalt der Gegenseite, Gerichtsverfahren und den gerichtlich bestellten Kfz-Sachverständigen abzudecken.
  • Sie sollten Ihre Verkehrsrechtsschutz nur dann in Anspruch nehmen, falls es zu rechtswidrigen Komplikationen (Kürzungen oder Zahlungsverweigerungen, etc.) mit der gegnerischen Versicherung kommt.
  • Sofern dem Grunde nach eine eindeutige Haftung besteht, also von Ihrerseits keine Mit- oder Hauptverschuldung ausgeht, empfehlen wir Ihnen Ihre Versicherungsdaten zur Verkehrsrechtsschutz nicht vorzeitig offen zu legen. Ihr juristischer Vertreter sollte sein Honorar bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
  • Ihnen sollte Bewusst sein, dass jede Verwendung der Verkehrsrechtsschutz, zur nicht zurückführenden Kostenverursachung führt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein positiv außergerichtlicher oder gerichtlicher Prozess durchgeführt wurde. Sie verursachen im Auge Ihrer Versicherung Kosten, dies führt gegebenenfalls zu einer Bestrafung in Form einer Kündigung Ihres Versicherungsverhältnisses.
  • Zu Ihrer Information: Falls Sie zu Beginn noch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet haben sollten und somit noch nicht mandatiert wurden, besteht die Möglichkeit, rückwirkend bei einer bestimmten Versicherung eine Verkehrsrechtsschutz abzuschliessen. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen den Namen dieser Versicherung nennen können.