Ordnungsgemäßes Verhalten


KFZ Gutachter Frankfurt am Main

Verhalten beim Verkehrsunfall

Minimieren Sie Ihr Schuldrisiko und sichern Sie sich eine Kostenzusage für ein Ersatzfahrzeug!

Optimalfall

Sind Sie 100 % unschuldig und der Unfallverursacher gibt seine Schuld zu?

  • Den Unfallverursacher auffordern, die eigene Versicherung am Unfallort anzurufen, um eine Schadensmeldung bei der eigenen Versicherung abzugeben.
  • Der Unfallverursacher soll der eigenen Versicherung eine Schuldgeständnis abgeben, hierdurch sind Sie gegen spätere Komplikationen geschützt und erhalten hierdurch eine sofortige Kostenzusage für ein Ersatzfahrzeug.
  • Der Unfallverursacher soll sich die Schadennummer geben lassen und diese Ihnen mitteilen.
  • Falls der Unfallverursacher den Unfallschaden bei der eigenen Versicherung nicht melden möchte oder kann, lassen Sie Ihn das vorgedruckte Formular zur Schuldanerkenntnis mit einem detaillierten Schadenhergang auf der Rückseite unterschreiben.
  • Fotografieren Sie sofort alle beteiligten Fahrzeuge, möglichst noch im Kollisionszustand (Unfallposition). Halten Sie auch wichtige äußere Umstände fest, wie Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Sichtverhältnisse.
  • Fotografieren Sie auch Kennzeichen, Personalausweise, Fahrzeugscheine, Führerscheine und Versicherungsdaten (ggf. Schadenkarten nehmen).
  • Skizzieren Sie kurz den Unfallhergang und die Unfallstelle. Achten Sie dabei besonders auf die Beschilderung und Vorfahrtssituationen.
  • Zeugen aufnehmen (Vorname, Nachname, Telefonnummer und Kennzeichen).

Komplikationsfall

Sind Sie 100 % unschuldig aber der Unfallverursacher streitet seine Schuld ab? 

  • Die Polizei unbedingt an den Unfallort heranziehen, um den/die Unfallzustand/Fahrzeugpositionen und die verkehrsrechtlichen Umgebungsbedingungen zu dokumentieren.
  • Bei Antrittsverweigerung der Polizei oder wenn die Polizei der Meinung sein sollte, daß der Unfallschaden unter beiden Parteien geregelt werden muß.

Bei folgenden Punkten, liegt Antrittsverpflichtung der Polizei vor:

     – Wenn die Schuldfrage ungeklärt ist.

     – Wenn Personenschäden vorliegend sind.

     – Wenn kein Kleinschaden (bis 500 €) vorliegt.

  • Bei Antritt der Polizei, lassen Sie sich die/das Unfallprotokollnummer / – aktenzeichen (Vorgangsnummer) geben und notieren Sie sich den Namen der Polizei sowie die Reviernummer auf.
  • Fotografieren Sie sofort alle beteiligten Fahrzeuge, möglichst noch im Kollisionszustand (Unfallposition). Halten Sie auch wichtige äußere Umstände fest, wie Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Sichtverhältnisse.
  • Fotografieren Sie auch Kennzeichen, Personalausweise, Fahrzeugscheine, Führerscheine und Versicherungsdaten (ggf. Schadenkarten nehmen).
  • Skizzieren Sie kurz den Unfallhergang und die Unfallstelle. Achten Sie dabei besonders auf die Beschilderung und Vorfahrtssituationen.
  • Zeugen aufnehmen (Vorname, Nachname, Telefonnummer und Kennzeichen).

Sofortmaßnahmen bei unbewusstem und vorsätzlichem Fahrerflucht!

Liegt Fahrerflucht (unerlaubtes entfernen vom Unfallort) vor?

Mitbeteiligung (Anwesenheit am Geschehen):

  • Kennzeichen, Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugfarbe notieren.
  • Zeugen aufnehmen (Vorname, Nachname, Telefonnummer und Kennzeichen).
  • Unfalladresse notieren, um gegeben falls, durch öffentlich aufgezeichnete Kameras in der Ortschaft Beweismaterialien zu beziehen.
  • Bei der Polizei eine Anzeige auf Fahrerflucht mit Benennung aller zuvor beschriebenen Punkte aufgeben.

Keine Mitbeteiligung (Anwesenheit am Geschehen):

  • Das alleinige hinterlassen einer Notiz (Kontaktdaten und Schuldgeständnis) am Fahrzeug reicht nicht aus. Der Unfallverursacher ist verpflichtet den Unfallschaden umgehend noch an der Unfallstelle an die Polizei zu melden, sonst besitzen Sie das Recht bei der Polizei eine Anzeige auf Fahrerflucht zu erstatten.
  • Bei vorsätzlichem Fahrerflucht und Meldungen von Zeitzeugen bei der Polizei, werden Sie von der Polizei Kontaktiert. Sie sollten persönlich mit Ihrem Personalausweis und Ihrem Fahrzeugschein bei der Polizei antreten, um die personenbezogenen Daten, wie vollständigen Namen, Anschrift und Kennzeichen zu erhalten.

Notfallmaßnahmen bei schwerwiegenden Verkehrsunfällen!

Welche Sofortmaßnehmen sollte man bei einem schweren Verkehrsunfall einleiten?

Unfallstelle absichern:

  • Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.

Rettungsdienst verständigen:

  • Wenn Personen verletzt wurden, ist der Notruf unter 112 zu benachrichtigen.

Notdürftigte Verletzten helfen:

  • Folgen Sie den Anweisungen des Rettungsdienstes im Umgang mit verletzten Personen bis zu dessen Eintreffen am Unfallort.

Verhalten beim Schadenfall

Ihr Fahrzeug wurde während der Reinigung in einer Waschanlage beschädigt?

  • Es empfiehlt sich, vor dem Waschgang Bilder vom Fahrzeug zu machen, dies hat den Vorteil, später beweisen zu können das kurz vorher noch keine Beschädigungen vorhanden waren.
  • Die Bilder sind dann auch noch mit einem Datum versehen, dies bringt den Vorteil das Sie den neuen Schaden ohne Bedenken vortragen können.
  • Bewahren Sie Ihre Quittung gut auf.
  • Fotografieren Sie den Schadenbereich am Fahrzeug zur Beweissicherung.
  • Suchen Sie umgehend direkt die Geschäftsleitung auf, um den Schaden zu melden und Beweise vorzuzeigen.
  • Verlangen Sie von der Geschäftsleitung die Kontaktdaten des Versicherungsnehmers (Geschäftsinhaber) und Versicherers (Haftpflichtversicherung) zur weiteren Veranlassung.