Schadensmeldungen


KFZ Gutachter Frankfurt am Main - Schadensmeldungen

 

Wer hat die Schadensmeldung abzugeben?

  • Nach einem Verkehrsunfall oder Schadenfall muss grundsätzlich der Schädiger eine Schadensmeldung gegenüber seiner Versicherung abgeben, der Geschädigte muss den Verkehrsunfall oder Schadenfall nicht melden.
  • Der Geschädigte meldet den Verkehrsunfall oder Schadenfall mit der Einreichung des Kfz-Sachverständigengutachtens über sein professioneller Helfer bei der gegnerischen Versicherung. Sie sollten lediglich beim Schädiger nach der Schadennummer fragen, um diese Ihrem professionellen Helfer zu übergeben. Der Schädiger wird dann von seiner eigenen Versicherung aufgefordert, zu dieser Schadensmeldung Stellung zu nehmen oder ein Schadenformular auszufüllen.

 

Gibt es eine Meldefrist für die Abgabe der Schadensmeldung?

  • Eine Meldefrist nach einem Verkehrsunfall oder Schadenfall gibt es laut dem Straßenverkehrsrecht nicht.
  • Allerdings ist zu beachten, daß nach drei Jahren die Schadenersatzansprüche des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall oder Schadenfall verjähren.
  • Sie sollten wissen, daß die gegnerische Versicherung versucht am Schaden Geld zu sparen. Man sollte sicherheitshalber nicht zu lange warten, weil mit fortschreitender Zeit der Schaden schlechter nachweisbar wird.

 

Welche Sevice-Falle steckt hinter dem Zentralruf der Autoversicherer tatsächlich?

  • Grundsätzlich ist der Zentralruf der Autoversicherer eine Einrichtung, die es Geschädigten erleichtern soll, nach einem Verkehrsunfall ihre Rechte durchzusetzen.
  • Falls man denkt, daß der Zentralruf der Autoversicherer eine staatliche Institution sei, die bei der Schadensabwicklung ausschließlich nur den Interessen der Geschädigten dient, der befindet sich im Irrtum.
  • Es handelt sich um ein Wirtschaftsunternehmen, welches laut Handelsregister der deutschen Versicherungswirtschaft gehört, letztlich sind nahezu alle deutschen Haftpflichtversicherer am Zentralruf der Autoversicherer beteiligt.
  • Als Geschädigter müssen Sie den Zentralruf nicht selbst kontaktieren, Sie sollten dies auch Ihrem Kfz-Sachverständigen oder Ihrem Rechtsanwalt überlassen. Es ist angesichts der immer unüberschaubaren rechtlichen Situation ohnehin jedem Geschädigten zu raten, sich professionelle Hilfe zu holen.
  • Der hinter dem Zentralruf der Autoversicherer stehende Zielkonflikt ist der, das die Versicherungswirtschaft diesen als wirkungsvolles Instrument nutzt, um ihr sogenanntes aktives Schadenmanagement dem Geschädigten anzubieten. Dabei handelt es sich um ein Service zur Schadensregulierung, mit dem die zuständige Haftpflichtversicherung zu Lasten des Geschädigten Geld sparen kann.
  • So funktioniert es: Der Sachbearbeiter des Zentralrufs bietet dem Geschädigten vertrauensvoll an, dass die komplette Schadensabwicklung für ihn übernommen werden kann und stellt den Geschädigten direkt telefonisch zu der entsprechenden Abteilung der gegnerischen Versicherung durch. Dort wird dann dem Geschädigten angeboten, dass sein Fahrzeug von einem von der Versicherung beauftragten Gutachter besichtigt wird, Sie benennt dem Geschädigten eine kooperierende Werkstatt, wo er das Fahrzeug zur Reparatur geben kann und wenn der Geschädigte darauf besteht, organisiert man ihm auch ein Ersatzfahrzeug.